
Geräte-Retter-Prämie 2026: 50 % Reparaturförderung bis maximal 130 Euro
Mit der Geräte-Retter-Prämie können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich 50 Prozent der förderfähigen Bruttokosten für die Reparatur, Wartung oder das Service eines förderfähigen Elektro- oder Elektronikgeräts zurückerhalten. Die Förderung beträgt höchstens 130 Euro pro Bon; für einen Kostenvoranschlag gelten bis zu 30 Euro. Das Nachfolgemodell des früheren Reparaturbonus läuft seit 12. Jänner 2026.
Wer kann die Geräte-Retter-Prämie beantragen?
Antragsberechtigt sind geschäftsfähige Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich.
Das zu reparierende Gerät muss der antragstellenden Person gehören. Geliehene oder gemietete Geräte sind nicht förderfähig.
Auch Leistungen, deren Kosten von einer Versicherung, Garantie oder Gewährleistung übernommen werden müssen, sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Bruttokosten.
Für Reparatur, Service und Wartung beträgt der Förderhöchstbetrag 130 Euro. Für einen Kostenvoranschlag sind maximal 30 Euro möglich.
Bei 160 Euro förderfähigen Reparaturkosten beträgt die Förderung beispielsweise 80 Euro. Bei 300 Euro Reparaturkosten greift der Höchstbetrag von 130 Euro.
Kostenvoranschlag plus Reparatur: 130 Euro bleiben die Obergrenze
Wer bereits bis zu 30 Euro Förderung für einen Kostenvoranschlag desselben Geräts erhalten hat und anschließend reparieren lässt, kann für die eigentliche Reparatur noch höchstens 100 Euro bekommen.
Insgesamt bleiben damit 130 Euro für Kostenvoranschlag und Reparatur desselben Geräts die Obergrenze.
Welche Geräte sind förderfähig?
Die Förderung konzentriert sich auf elektrische und elektronische Geräte, die üblicherweise im privaten Haushalt eingesetzt werden.
Dazu können beispielsweise Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Fernseher, Laptops, Bohrmaschinen oder bestimmte Geräte aus dem Gesundheitsbereich gehören.
Entscheidend ist jedoch die aktuelle offizielle Liste der förderfähigen Geräte und Kosten.
So funktioniert der Antrag
Zuerst wird auf der offiziellen Förderungswebsite ein Geräte-Retter-Bon erstellt.
Der Bon wird anschließend digital oder ausgedruckt bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb vorgelegt.
Der Kunde bezahlt zunächst die gesamte Rechnung. Der Reparaturbetrieb reicht danach die Förderungsunterlagen ein; der Förderbetrag wird auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto überwiesen.
Der Bon gilt nur drei Wochen
Ein ausgestellter Bon muss innerhalb von drei Wochen bei einem teilnehmenden Betrieb eingelöst werden.
Verfällt er, kann ein neuer Bon erstellt werden.
Die Gesamtzahl der Bons pro Person ist grundsätzlich nicht beschränkt. Allerdings gilt ein Bon pro Gerät, und ein neuer Bon kann nach der Einlösung für ein weiteres Gerät beantragt werden.
Häufige Fragen
Bekomme ich automatisch 130 Euro?
Nein. Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 130 Euro begrenzt.
Ist das noch der alte Reparaturbonus mit bis zu 200 Euro?
Nein. Die Geräte-Retter-Prämie ist das Nachfolgemodell mit anderen Förderbedingungen.
Muss ich beim Reparaturbetrieb nur meinen Eigenanteil bezahlen?
Nein. Grundsätzlich wird zunächst die gesamte Rechnung bezahlt; die Förderung wird anschließend überwiesen.
Kann ich mehrere Geräte fördern lassen?
Grundsätzlich ja, aber nacheinander mit einem eigenen Bon je Gerät.
Offizielle Informationen
Österreich.gv.at – Geräte-Retter-Prämie
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