Das Land Oberösterreich zahlt seit 1. Jänner 2026 einmalig 160 Euro pro Kind als Eltern-Kind-Zuschuss. Die Förderung richtet sich an Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern, die ihr Kind überwiegend betreuen, mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben und die vorgeschriebenen Vorsorge-, Impf- und Zahngesundheitsnachweise erfüllen.

Wer hat Anspruch auf den Eltern-Kind-Zuschuss?

Antragsberechtigt ist ein Elternteil, Adoptivelternteil oder Pflegeelternteil.

Zum Zeitpunkt des Antrags müssen grundsätzlich sowohl die antragstellende Person als auch das Kind ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben. Eine weitere Möglichkeit besteht für Antragstellerinnen und Antragsteller, die im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Oberösterreich beschäftigt sind. Voraussetzung bleibt, dass sie das Kind überwiegend betreuen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt 160 Euro pro Kind und wird einmalig ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein im Antrag angegebenes Girokonto. Dafür ist eine IBAN erforderlich.

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann zwischen dem 5. und 7. Geburtstag des Kindes, also zwischen dem 60. und 84. Lebensmonat, gestellt werden.

Es handelt sich daher nicht um eine Leistung, die unmittelbar nach der Geburt beantragt wird.

Welche Gesundheitsnachweise sind erforderlich?

Für den Zuschuss müssen die im Vorsorgeheft vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen insbesondere die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen bis zur Untersuchung zwischen dem 58. und 62. Lebensmonat einschließlich Augenuntersuchung sowie die vorgesehenen Impfungen.

Zusätzlich verlangt das Land Oberösterreich den Nachweis einer Kinderzahngesundheitsvorsorge zwischen dem 5. und 6. Geburtstag sowie die Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das vollständig und leserlich ausgefüllte Antragsformular beziehungsweise Vorsorgeheft ist erforderlich. Das Formular ist bei Hausärztinnen und Hausärzten sowie Kinderärztinnen und Kinderärzten erhältlich und kann außerdem über die Website des Landes heruntergeladen werden.

Personen, die nicht in Oberösterreich wohnen und den Anspruch über eine Beschäftigung im Bundesland geltend machen, müssen zusätzlich eine aktuelle Arbeitsbestätigung eines oberösterreichischen Unternehmens beilegen.

Wie wird der Antrag eingereicht?

Der Antrag ist an die Abteilung Gesundheit des Landes Oberösterreich, Kennwort „Eltern-Kind-Zuschuss“, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu übermitteln. Laut Land ist auch eine Einreichung an die auf der Förderseite angegebene E-Mail-Adresse möglich.

Für Fragen steht die Info-Hotline +43 732 7720-14910 zur Verfügung.

Häufige Fragen

Gibt es eine Einkommensgrenze?

Auf der aktuellen Förderseite des Landes Oberösterreich wird keine allgemeine Einkommensgrenze für den Eltern-Kind-Zuschuss genannt. Entscheidend sind insbesondere Wohnsitz beziehungsweise Beschäftigung, Betreuung des Kindes sowie die vorgeschriebenen Gesundheitsnachweise.

Kann ich den Zuschuss schon vor dem 5. Geburtstag beantragen?

Nein. Der vorgesehene Antragszeitraum beginnt mit dem 60. Lebensmonat.

Wird der Zuschuss automatisch ausbezahlt?

Nein. Ein Antrag mit den erforderlichen Nachweisen ist notwendig.

Bekomme ich 160 Euro jedes Jahr?

Nein. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung von 160 Euro.

Offizielle Informationen und Antrag

Land Oberösterreich – Eltern-Kind-Zuschuss

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